Die gewaltsame Einwirkung eines wie am Ereignisort sichergestellten Reifenteils käme hierbei als verursachender Gegenstand in Betracht. Die vorliegenden stumpfmechanisch verursachten Verletzungen an Gesicht, Hals und Extremitäten könnten ebenfalls durch (die stumpfen Anteile) eines derartigen Gegenstandes entstanden sein, wobei teils auch anderweitige stumpfmechanische Gewalteinwirkungen durch dritte Hand bzw. die gewaltsame Einwirkung anderer stumpfer Gegenstände denkbar wären. Die Hauteinblutungen am Hals rechtsseitig könnten auch durch ein Würgen entstanden sein.