Der Gefährdungsmeldung vom 6. September 2018 ist die Angabe der Privatklägerin zu entnehmen, wonach es ganz zu Beginn im Asylzentrum im Jahre 2015 zu einem heftigen Gewaltvorfall gekommen sei, bei dem der Beschuldigte seine ca. 1.5-jährige Tochter geschlagen, den Kopf auf den Boden geschlagen und sie gewürgt habe, bis sie blaue Lippen gehabt habe. Er habe geäussert, er könnte sie töten. Diesen Vorfall habe er danach bereut. Eine gute Zusammenfassung des Rollenverständnisses des Beschuldigten und der bereits seit langem bröckelnden Familienfassade findet sich im Anzeigerapport vom 20. Dezember 2022 mit weiteren Quellenangaben (pag. 84: Anzeige häuslicher Gewalt vom 23. Juli 2020;