Hinzu kommt, dass der Beschuldigte die Ehe mit der Privatklägerin übertrieben beschönigte, wie auch seine Rolle als Vater und Ehemann, wie überhaupt seine Person. So führte er bspw. aus, er sei kein gewalttätiger Mensch, er sei ein ruhiger Mensch (pag. 163 Z. 281). Er habe seine Frau aus Liebe geheiratet (pag. 173 Z. 40). In der Zeit ihrer Ehe habe er sie nie geschlagen. Aber zu Hause habe man ja miteinander verbalen Streit, wenn man sich uneinig sei (pag. 174 Z. 74 f.). Es sei nie zu Tätlichkeiten durch ihn gegen die Kinder gekommen (pag. 184 Z. 438). Seine Tochter sei sein Herz, bis im 2020 sei sie nirgends hingegangen ohne ihn, weil sie ihn so lieb habe (pag. 184 Z. 453 f.).