Die vorgehaltenen konkreten Ausführungen der Privatklägerin zu den Abläufen im Schlafzimmer kurz vor und nach dem Ereignis (schon eingeschlafen, seine Unruhe im Bett, von ihm gewollten resp. erfragen Sex, seine Äusserungen zu Sex und Ehe, sein Abdrehen im Bett, sein Aufstehen, sein Werfen des Hula-Hoop-Rings, die gemeinsame Fahrt ins Spital, weil er insistierte, dass er sie fährt und sie Todesangst davor hatte, wo er sie hinbringt und was er mit ihr macht und wohl deshalb auch ihre Kinder nicht aufwecken und dabei haben wollte) bestritt er – nach ursprünglich gänzlichem Dementieren an den Befragungen vom 9./10. November 2022 und