Wahlweise will er durch Greifen nach dem Handy auf den Rücken der Privatklägerin gelangt sein und durch diffuses Handgefuchtel vor ihrem Gesicht ein Hin und Her veranstaltet haben, dann wiederum soll bereits ein Ringsegment in ihrem Gesicht gesteckt und er es lediglich herausgezogen haben und zu guter Letzt will er das Reifensegment tatsächlich in seiner rechten Hand gehalten haben, wobei er es rechts neben sich auf die Matratze gelegt habe und sich daran ja gar kein Blut befinde. Trotzdem entschuldigte er sich bei der Privatklägerin und war bereit, die von ihr verlangte Zivilforderung zu bezahlen (zum Ganzen: pag. 960 Z. 22 ff.).