Das Geständnis wirkte vor allem strategisch motiviert. Bezeichnend sind vor allem die verschiedenen Versionen, mit denen er die schweren Gesichtsverletzungen seiner Frau im Verlaufe des Verfahrens immer wieder alternativ zu erklären versuchte. So deponierte er am 14. Februar 2023 gegenüber dem Staatsanwalt, er habe die Privatklägerin, als er zurück ins Schlafzimmer gekommen sei, gefragt, ob sie sich selber umbringe. Es könne sein, dass sie sich den Kopf an der Kommode angeschlagen habe oder aufgestanden und gegen die Türe oder gegen den Boden gefallen sei mit dem Kopf (pag. 178 Z. 200 f.).