17 sonstigen Versionen des Tatgeschehens, keinen Glauben schenken kann. Oberinstanzlich erklärte er nach bisherig konsequentem Abstreiten jeglicher Verantwortung und nur teilweisem Einräumen von klar bewiesenen Umständen, er sei oft in der Kirche gewesen, er habe zwar bisher die Wahrheit gesagt, aber über gewisse Dinge nicht gesprochen. Es stimme, dass die Privatklägerin verletzt worden sei und er habe sich 100 Mal entschuldigt. Aber so wie sie es schildere, dass er sie geschlagen habe, stimme es nicht.