Im Ergebnis enthalten die Aussagen der Privatklägerin zahlreiche Realkennzeichen, weshalb die Kammer diese als glaubhaft erachtet und darauf abstützt. 8.5.2 Aussageverhalten des Beschuldigten Die Kammer konnte sich auch anlässlich der Befragung des Beschuldigten ein eigenes Bild machen. Seine Aussagen bestechen durch ein ausgesprochen offensichtliches Bestreben, die eigene Version ständig dem aktuellen Ermittlungsstand anzupassen. Dies ist denn auch der Hauptgrund dafür, dass man seinem Bestreiten, aber auch seinen