Wenn die Aussage oberflächlich betrachtet auch aufhorchen lassen mag, so fügt sie sich bei genauer Betrachtung des generell im Verfahren an den Tag gelegten Aussageverhaltens und vor allem auch des Wesens der Privatklägerin (stark, gereift und zurückhaltend) doch stimmig und widerspruchsfrei in den Gesamtkontext ein: Die Privatklägerin wollte mit diesen Worten offensichtlich zum Ausdruck bringen, sie könne selbst diesem schrecklichen Vorfall etwas Positives abringen, nämlich dass ihr so der Startschuss zu ihrer langersehnten Emanzipation von der patriarchalischen Herrschaft ihres Ehemannes ermög-