Es gibt somit keine Anzeichen von Belastungseifer oder überzeichneter Opferhaltung. Vielmehr zeigen die eingangs dargelegten Aussagen auf, dass der einzige Wunsch der Privatklägerin ein ruhiges Leben mit ihren Kindern ist und sie sich nicht am Beschuldigten zu rächen sucht. Die Verteidigung brachte im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vor, der Umstand, dass die Privatklägerin sich beim Beschuldigten für den Vorfall bedankt habe, wirke geradezu zynisch.