Wiederholt legte sie auch die von ihr während und nach dem Vorfall erlebten Gefühle und inneren Vorgänge in anschaulicher Weise dar. Besonders hervorzuheben sind diesbezüglich ihre Schilderungen, wonach sie mit dem Beschuldigten im Auto gesessen sei und sich aus Angst, er werde sie in ein Waldstück oder zu einem See fahren und dort umbringen, nicht angegurtet habe (pag. 191 Z. 161 ff.; 951 Z. 1 ff.) sowie ihre Schilderung, wie sie ihn – indem sie sich ihm gegenüber devot und reuig zeigte und «fast wie ein Spiel spielen musste» – dazu bewegen konnte, sie nicht mehr zu schlagen (pag. 508 Z. 38 f.). Sie hat den Beschuldigten weiter nie übermässig belastet oder unnötig schlecht gemacht.