Dass sie sich vor oberer Instanz nicht mehr an die ganz genaue Reihenfolge der Einwirkungen auf sie in der Tatnacht erinnern konnte, spricht für ihre Ehrlichkeit, weil sie nicht versucht, tatsächliche Erinnerungslücken zu füllen und solche stattdessen freimütig einräumt. Dass die genauen Handlungsabläufe zu verschwimmen beginnen, erstaunt angesichts der mittlerweile vergangenen Zeitdauer seit dem Vorfall nicht. Es ist hierbei auf ihre tatnächste Einvernahme bei der Polizei abzustellen. Ihre Aussagen blieben durch das gesamte Verfahren hindurch konstant.