Es sei ihr deshalb in den Sinn gekommen, sich bei ihm zu entschuldigen. Sie habe ihm gesagt, dass es ihr leidtue und sie sehr müde gewesen sei und habe schlafen wollen und deshalb dies alles gesagt habe. Sie habe ihn gefragt, wo das Problem sei und weshalb er sie schlage. Sie habe auch noch gesagt, dass sie Schmerzen habe. Nach all diesen Sätzen habe er aufgehört (pag. 949 Z. 32 ff.). Hätte Sie dies nicht gemacht, hätte er sie mit Sicherheit bzw. zu 100 % geschlagen, bis sie gestorben wäre (pag. 949 Z. 39 f.). Der Beschuldigte sei im Moment, als er auf sie losgegangen sei, sehr aufgebracht und wütend gewesen.