14 In der Sache bestätigte die Privatklägerin ihre Aussagen vor erster Instanz (pag. 947 Z. 43 ff.). Konfrontiert mit den Aussagen des Beschuldigten, wonach er mit dem Ellenbogen an die Türe gekommen, dadurch Lärm entstanden sei, und wonach der Hula-Hoop-Ring zu Boden gefallen sei, weil er beim Rausgehen mit der Hand in den Ring geraten sei, blieb sie bei ihren früheren Aussagen und bekräftigte, sie habe gesehen, wie er mit seinen Füssen die Türe zugemacht habe und bestätigte weiter, dass er den Gegenstand gegen sie geworfen habe (pag. 948 Z. 17 ff. und 25 ff.).