686): Die Würdigung aller objektiven und subjektiven Beweismittel ergibt somit für das Gericht ein stimmiges und schlüssiges Gesamtbild. Das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass der Beschuldigte in der Nacht vom 8./9.11.2022 seiner Ehefrau insbesondere mit einem Hula-Hoop Ringsegment heftig ins Gesicht schlug und ihr so eine grosse Hautdurchtrennung mit abhebbarem Hautlappen im Bereich der mittigen unteren Stirnregion übergehend auf die Nase, Hautdurchtrennungen in Umgebung der Nase bzw. Oberlippe sowie am streckseitigen rechten Mittelfinger zufügte, ihr das Nasenbein brach sowie