Er habe sie nicht gefragt. An der Hauptverhandlung habe er hingegen ausgeführt, nachdem die Privatklägerin zurück ins Zimmer gekommen sei, habe er sie leise gefragt, ob sie Sex haben wolle, was sie verneint habe. Daraufhin hätten sie beide nichts mehr gesagt. Er habe dann seinen Arm um ihren Körper gelegt, woraufhin sie gesagt habe, er solle sie nicht anfassen. Sie sei nicht «in the mood», sie sei müde. Er habe Abstand genommen. Während er seine Hose ausgezogen habe, habe er ihr gesagt, dass eine Frau nicht nur dafür da sei, um Sex zu haben, sondern auch, um Liebe zu machen. Er habe sich dann umgezogen und habe rausgehen wollen.