Sie müsse nicht mehr leben. Besonders auffällig sei diesbezüglich auch ihre Schilderung, wonach sie dem Beschuldigten gesagt habe, dass es ihr leidtue, er recht habe und er sie bitte in Ruhe lassen solle, weil sie Schmerzen habe. Sie habe das Gefühl gehabt, ein Spiel spielen zu müssen, damit er von ihr ablasse. Damit habe sie eindrücklich eigene psychische Vorgänge wie Gefühle, Gedanken und Emotionen geschildert. Sie habe überdies Erinnerungslücken bzw. Ungewissheiten eingestanden. Auch in Bezug auf das Nachtatverhalten würden ihre Aussagen erlebt wirken.