10 des Hula-Hoop-Reifens und sodann eines der Hula-Hoop-Segmente gegen die Privatklägerin eingeräumt, wobei er das Ganze vor der Kammer als unglücklichen Unfall darstellte. Ebenfalls unbestritten ist, dass er ihren Kopf schüttelte. Demgegenüber bestreitet der Beschuldigte aber weiterhin, die Verletzungen der Privatklägerin wissentlich und willentlich verursacht zu haben und stellt damit auch jegliche Tötungsabsicht in Abrede. Er macht geltend, die Verletzungen seien versehentlich im Rahmen eines beiderseitigen Gerangels entstanden.