6 1. einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 210 Tagen; 2. einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 1'000.00. Der Vollzug der Geldstrafe sie aufzuschieben mit einer Probezeit von 2 Jahren; 3. einer Landesverweisung von 8 Jahren; 4. der Bezahlung von drei Vierteil der erstinstanzlichen sowie der oberinstanzlichen Verfahrenskosten (zzgl. einer Gebühr von CHF 500.00 gemäss Art. 21 VKD).