Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht) vom 6. Juni 2023 (PEN 23 90) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung 1.1 der Vergewaltigung, angeblich begangen ca. im Winter 2018 im ehelichen Domizil an der .___