5 2. Der Beschuldigte A.________ sei der schweren Körperverletzung, eventualvorsätzlich begangen am 8./9. November 2022, an der .________ in G.________ (H.________) zN seiner Ehefrau D.________ schuldig zu sprechen. und unter Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen