und 763 ff.). Mit Verfügung vom 28. November 2023 entschied die Verfahrensleitung, dass der Beschuldigte auch während des Berufungsverfahrens in Sicherheitshaft verbleibt (amtliche Akten SK 23 505, pag. 17 ff.). Zum Urteilszeitpunkt am 29. August 2024 befand sich der Beschuldigte seit 660 Tagen in vorläufiger Haft.