3. Haft Der Beschuldigte wurde am 9. November 2022 vorläufig festgenommen (pag. 3 ff.). Mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Oberland vom 11. November 2022 wurde er in Untersuchungshaft versetzt (pag. 27 ff.), welche mit Entscheid vom 10. Februar 2023 verlängert wurde (pag. 49 ff.). Das Regionalgericht Oberland versetzte den Beschuldigten mit Entscheid vom 3. April 2023 sodann in Sicherheitshaft. Die Vorinstanz verlängerte die Sicherheitshaft mit Urteil vom 6. Juni 2023 sowie mit Beschluss vom 11. September 2023 (pag. 607 ff. und 763 ff.).