verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Die Untersuchungshaft und Sicherheitshaft von 210 Tagen werden im Umfang von 210 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 1’000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren.