verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 11.5 Monaten; Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'200.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Oberland vom 26. April 2022; Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'000.00. III.