4. A.________ in Anwendung von Art. 426 Abs. 1 StPO zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 9'404.60 (inkl. schriftlicher Urteilsbegründung) verurteilt wurde; 5. die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt wurden: