1. A.________ freigesprochen wurde von den Anschuldigungen 1.1. des unanständigen Benehmens, angeblich begangen am 7. Februar 2021 in D.________(Ort); 1.2. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum, angeblich begangen am 19. Februar 2021 in D.________(Ort); ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. A.________ schuldig erklärt wurde: 2.1. der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 19. Oktober 2020 in F.________(Ort), z.N. von G.________;