19. DNA-Profil und biometrische erkennungsdienstliche Daten Das vom Beschuldigten erstellte DNA-Profil und die von ihm erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. a DNA-Profil-Gesetz). 35 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 26. Januar 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: