Im Ergebnis wird der geltend gemachte Aufwand von 23.8 Stunden folglich um 10.7 Stunden auf 13.1 Stunden gekürzt. Dieser als angemessen erachtete Aufwand wird mit einem Stundenansatz von CHF 200.00 entschädigt. Der Kanton Bern hat Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 2'881.05 zu entschädigen; für die Berechnung wird auf das Dispositiv verwiesen. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 2'881.05 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art.