16. Fazit Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1'200.00, zu verurteilen. Dies als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 26. April 2022. Der Vollzug der Geldstrafe ist aufzuschieben und die Probezeit auf drei Jahre festzusetzen. V. Kosten und Entschädigung