Vom Zwischentotal von 52 Tagessätzen ist in einem zweiten Schritt die rechtskräftigte, frühere Geldstrafe von 12 Tagessätzen Geldstrafe wieder abzuziehen, womit als Zusatzstrafe eine Geldstrafe von 40 Strafeinheiten resultiert. Die von der Vorinstanz ausgefällte Geldstrafe von 40 Tagessätzen als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 26. April 2022 ist demnach zu bestätigen. 15.7 Berechnung Tagessatzhöhe