Hiervon sind 2/3, ausmachend 10 Tagessätze, zur Einsatzstrafe zu asperieren. 15.4 Zwischenfazit Nach dem Gesagten beträgt die schuldangemessene Geldstrafe für die Schuldsprüche wegen Hausfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Beschimpfung – noch vor Berücksichtigung der Täterkomponenten – insgesamt 50 Tagessätze (30 + 10 + 10). 15.5 Täterkomponenten Diesbezüglich kann vorab auf die Erwägungen unter Ziff. 13.4 hiervor verwiesen werden. Der Beschuldigte zeigte sich betreffend Hausfriedensbruch und Beschimpfung geständig, was sich strafmindernd auswirkt.