15.3 Asperation für den Schuldspruch wegen Beschimpfung Für den Referenzsachverhalt einer Beschimpfung, in welchem der Täter den Geschädigten in Anwesenheit einer kleinen Gruppe anderer Personen (bis 10) als «Arschloch», «Wixer» und «Dumme Siech» beschimpft, empfehlen die VBRS- Richtlinien eine Sanktionierung mit 10 Strafeinheiten. Erfolgt die Handlung gegenüber dem Geschädigten allein, empfehlen die VBRS-Richtlinien eine Sanktionierung mit 5 Strafeinheiten (VBRS-Richtlinien, S. 48). Vorliegend bezeichnete der Beschuldigte J.________ und I.________