Dies wirkt sich neutral auf das Verschulden aus. Insgesamt erachtet die Kammer für den Schuldspruch wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte – übereinstimmend mit der Vorinstanz – eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen als dem Tatverschulden angemessen, die im Umfang von 2/3, ausmachend 10 Tagessätzen, zur Einsatzstrafe zu asperieren sind. 15.3 Asperation für den Schuldspruch wegen Beschimpfung