28 [pag. 623]). Etwa vor einem halben Jahr sei es zu einer Änderung seiner Einstellung gekommen. Es sei eine Entwicklung, an der er dran sei (pag. 614 Z. 28 f. und Z. 36 ff.; pag. 615 Z. 16, Z. 19 und Z. 22). Ebenfalls tat der Beschuldigte die Absicht kund, seinen Fokus nach vorne zu richten und sich um seine Sachen kümmern zu wollen (pag. 615 Z. 10 f.). Mit seiner jetzigen Denkweise werde er seine Zukunft gut angehen können (pag. 615 Z. 6 f.).