Er sagte aus, er habe die Gesetzeslage nicht gekannt und nicht gewusst, dass der E-Scooter illegal sei. Es sei blöd gelaufen (pag. 614 Z. 22 ff.). Gestützt auf den in der Berufungsverhandlung gewonnenen Eindruck scheint der Beschuldigte eine gewisse Stabilität in sein Leben gebracht zu haben und über eine einigermassen geregelte Tagesstruktur zu verfügen. So konnte er sich gemäss eigenen Angaben von seinem bisherigen Umfeld lösen und verzichtet er auf den Konsum von Drogen und Alkohol (vgl. auch die Ausführungen von Rechtsanwalt B.________ im oberinstanzlichen Parteivortrag