Die erneute Delinquenz während des hängigen Berufungsverfahrens und unter dem Damoklesschwert der mit Urteil vom 26. April 2022 ausgesprochenen, bedingten Geldstrafe von 12 Tagessätzen (bei einer Probezeit von zwei Jahren) zeugt von einer Unbelehrbarkeit und Gleichgültigkeit des Beschuldigten und lässt an der spezialpräventiven Wirkung des vorliegenden Strafverfahrens zweifeln. Der Beschuldigte gefährdete durch sein Verhalten nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern auch diejenige anderer Verkehrsteilnehmenden. Er sagte aus, er habe die Gesetzeslage nicht gekannt und nicht gewusst, dass der E-Scooter illegal sei.