26 Der Beschuldigte wurde während des vorliegenden Verfahrens erneut straffällig. So wurde er mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 22. Januar 2024 wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01), wegen Widerhandlung gegen die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) und wegen Widerhandlung gegen die Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen und zweier Bussen von je CHF 400.00 verurteilt (pag.