Da der Schadensbetrag die Schwelle von CHF 10'000.00 klar überschreitet, könnte grundsätzlich auf Freiheitstrafe von einem Jahr bis fünf Jahren erkannt werden. Mit Blick auf die schwierige Situation des Beschuldigten im Zeitpunkt der Tatbegehung erscheint die Anwendung des erweiterten, fakultativen Strafrahmens allerdings nicht angemessen und es ist daher der normale Strafrahmen anzuwenden.