13.1.3 Fazit Tatverschulden In Relation zum grossen Strafrahmen beim Tatbestand des Raubs von sechs Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe erachtet die Kammer das Gesamttatverschulden insgesamt noch als leicht und eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten als dem Gesamttatverschulden angemessen. 13.2 Asperation für den Schuldspruch wegen Sachbeschädigung (mit grossem Schaden) Betreffend den Schuldspruch wegen Sachbeschädigung (mit grossem Schaden) erwog die Vorinstanz was folgt (pag. 483, S. 42 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung):