9. Grundsätze der Strafzumessung Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundsätze der Strafzumessung korrekt wiedergegeben (pag. 478 ff., S. 37 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Darauf kann verwiesen werden. 10. Anwendbares Recht Der Beschuldigte beging sämtliche Taten nach Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches am 1. Januar 2018.