Schliesslich ging er auch auf C.________ zu und zwang diesen dadurch rückwärts in eine Ecke bei einer Baustellenabschrankung, bis C.________ nicht mehr weiter rückwärts konnte, wobei der Beschuldigte sehr nahe vor ihn hinstand. Durch die verbalen (Todes-)Drohungen und die damit verbundene Gestik drohte der Beschuldigte C.________ eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben an, worauf C.________ von ihm abliess. Auch ein anderer besonnener Mensch hätte sich durch dieses Verhalten dem Beschuldigten gebeugt bzw. sich entfernt und den Täter mit dem Deliktsgut laufen lassen.