__ wollte seinen Rucksack inkl. Portemonnaie zurückerlangen. Während C.________ den Beschuldigten zur Rede stellte bzw. anschliessend ausdrücklich das Portemonnaie zurückverlangte, blieb das Portemonnaie im Besitz des Beschuldigten. Um das gestohlene Portemonnaie zu sichern, bedrohte der Beschuldigte C.________ mit den Worten «du wosch nid abgstoche wäre oder?» und «du wosch jo nid dasi wäge Mord aklagt wirde». Dabei hat der Beschuldigte seine Hand in seine Hosentasche gesteckt, als ob er nach einem Messer oder dergleichen darin greifen würde. Schliesslich ging er auch auf C.__