7. Raub / Räuberischer Diebstahl (Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB) Gemäss Beweisergebnis hat der Beschuldigte den Strafkläger mehrfach massiv bedroht und ihn in eine Ecke gedrängt, als dieser dem Beschuldigten folgte, um sein Portemonnaie zurückzuerhalten. Hinsichtlich der rechtlichen Würdigung kann somit vollumfänglich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 455 ff., S. 14 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): 2.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand Wer bei einem Diebstahl nach Art. 139 StGB auf frischer Tat ertappt, Nötigungshandlungen nach Art. 140 Ziff.