Dass der Strafkläger ihn mit einem Japanmesser bedroht hätte, erwähnte er hingegen weder bei der telefonischen Kontaktaufnahme noch bei seiner Anhaltung. Stattdessen forderte der Beschuldigte gemäss Anzeigerapport sie [die Polizei] auf, ihn zu verhaften, da er sonst durchdrehen werde. Vor Ort habe er selbständig die Hände gehoben und angegeben, dass sie [die Polizei] ihn einfach festnehmen solle; es sei besser für alle.