Weiter gab er an, nicht mehr alles von damals zu wissen (pag. 137 Z. 42), er wisse nur noch, dass er einen Rucksack entwendet habe und er selber auch Angst gehabt habe, da der Strafkläger ein Messer in der Hand gehabt habe (pag. 138 Z. 50 f.). Zur zeitlichen Abfolge sagte er nun wieder aus, dass der Strafkläger ihn verfolgt habe, ein Teppichmesser in der Hand gehabt habe und er [der Beschuldigte] dann den Rucksack zurückgeworfen habe (pag. 138 Z. 83 f.;