Dann sei der Strafkläger ihm mit einem Japanmesser hinterhergerannt. Er habe dann den Rucksack hingeschmissen und sei weggerannt (pag. 34 Z. 18 ff.). Der Beschuldigte machte anlässlich der tatnächsten Einvernahme somit widersprüchliche Aussagen zum angeblichen Messereinsatz durch den Strafkläger. Bei der Schlusseinvernahme vom 24. November 2021 gab der Beschuldigte einleitend zu Protokoll, dass er alles hinter sich bringen und reinen Tisch machen möchte (pag. 137 Z. 34). Weiter gab er an, nicht mehr alles von damals zu wissen (pag.