insofern, als zu erwarten wäre, dass sich die Aufmerksamkeit in einem solchen Moment auf die grösste Gefahrquelle, d.h. das Messer, richtet und das Bedrohen mit einem Japanmesser als aussergewöhnliches Ereignis bildlich gut in Erinnerung bleiben dürfte. Entgegen dem Vorbringen der Verteidigung (pag. 621) lag der Vorfall im Zeitpunkt der ersten Einvernahme nur wenige Stunden zurück, weshalb das Erinnerungsvermögen noch frisch war und entsprechende Angaben zu erwarten gewesen wären.