er habe einfach Geld benötigt und habe sich Marihuana kaufen wollen, da ihn in der Berufsschule andere Typen wütend gemacht hätten (pag. 9). Es ist mit der Vorinstanz davon auszugehen, dass der Beschuldigte das Japanmesser während des Telefonats und/oder im Rahmen der spontanen Äusserungen gegenüber den Mitarbeitenden der Polizei erwähnt hätte, hätte es sich dergestalt zugetragen. Dies umso mehr, als er später aussagte, das Japanmesser sei der Grund gewesen, weshalb er die Polizei avisiert habe. Auf Frage, ob er sagen könne, in welcher Hand der Strafkläger das Japanmesser gehabt habe, und er das von ihm erwähnte Messer beschreiben könne,