Im Anzeigerapport finden sich jedoch andere Gründe erwähnt, die der Beschuldigte bei der Kontaktaufnahme und beim Eintreffen der Polizei genannt haben soll (vgl. E. 6.7.3 hiernach). Dass er vor seiner förmlichen Einvernahme gegenüber den Polizisten ein Japanmesser erwähnt bzw. ausgesagt hätte, dass der Strafkläger mit einem Japanmesser auf ihn losgegangen sei, wird im Anzeigerapport nicht erwähnt. Stattdessen ist seine Spontanaussage festgehalten, wonach er aus einem Fahrzeug einen Rucksack entwendet habe; er habe einfach Geld benötigt und habe sich Marihuana kaufen wollen, da ihn in der Berufsschule andere Typen wütend gemacht hätten (pag.